Der Bürgerverband heute

An der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 09. November 2018 wurden die Statuten einer Totalrevision unterzogen.

Es ging damals vor allem um die Nachkommen der Frauen, die aus einer alten Zolliker Familie stammten und ein Nichtmitglied geheiratet hatten und deshalb die Zugehörigkeit zum BVAZ nicht erlangen konnten. Besonderts betroffen von dieser Bestimmung waren seit der Gründung von 1879 bzw. der Statutenänderung von 1991 die Nachkommen der Frauen, die in Zollikon oder Zollikerberg wohnten.

Seit 2018 ist dies nun anders: Die Nachkommen aus einer solchen Ehe können neu Mitglieder des Bürgerverbandes Alt-Zollikon (BVAZ) werden.

In den Statuten vom 09. November 2018 heisst es unter anderem:

Der Bürgerverband Alt-Zollikon (BVAZ) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zollikon (ZH). Er wurde als Folge der Auflösung der Zivilgemeinde Dorf Zollikon vom 10. November 1877 am 16. März 1879 gegründet.
Er besteht aus den Nachkommen der Bürger und Bürgerinnen der aufgelösten Zivilgemeinde Dorf Zollikon.

Mitglieder sind die volljährigen Personen, die in der Politischen Gemeinde Zollikon wohnen und das Zolliker-Bürgerrecht haben.
Mitglieder, die am 31. August des verflossenen Rechnungsjahres bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Zollikon angemeldet waren, erhalten den für das betreffende Rechnungsjahr beschlossene Bürgernutzen.